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   OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 12 O 3285/97   

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OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 12 O 3285/97 (https://dejure.org/1997,15839)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1997 - 12 O 3285/97 (https://dejure.org/1997,15839)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 12 O 3285/97 (https://dejure.org/1997,15839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Stade - 3 B 679/97
  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 12 O 3285/97
 
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1993 - 25 E 426/93

    Rückwirkende Bewilligung von Prozeßkostenhilfe; Klagerücknahme; Pflichtwidriges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 12 O 3285/97
    Hinzu kommt, daß auch von den Befürwortern einer nachträglichen Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (für ein bereits für den Rechtsmittelführer erstinstanzlich negativ abgeschlossenes Verfahren) ein "säumiges" Verhalten des erstinstanzlichen Gerichtes gefordert wird (s. z.B. OVG NW, Beschl. v. 30.6.1993 - 25 E 426/93 - , DVBl. 1994, 214f, u. Philippi, in: Zöller, ZPO, 18, Auflg. 1993, Rdn. 48 zu § 119 m. w. Nachw.); auch hierzu fehlt es an jeglicher Darlegung, weil lediglich die Behauptung aufgestellt wird, vor dem 1. Juni 1997 habe bereits "Bewilligungsreife" bestanden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 22 L 32/89

    Bewilligung; Prozeßkostenhilfe; Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 12 O 3285/97
    Der Antragsteller beruft sich für die - von ihm behauptete - Unrichtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses (in bezug auf die Versagung von Prozeßkostenhilfe) lediglich auf den Gesichtspunkt der "Bewilligungsreife" (s. dazu Hartmann, in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 55. Auflg. 1997, Rdn. 82 f zu § 114), ohne darauf einzugehen, daß es umstritten ist, ob eine nachträgliche Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - wie hier - generell möglich ist (a. A. die bei Hartmann, aaO, Rdn. 83, genannten zahlreichen Gegenstimmen) und ob eine (nachträgliche) Bewilligung jedenfalls dann nicht mangels Erfolgsaussichten i. S. des § 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO ausscheiden muß, wenn das erstinstanzliche Verfahren, für das Prozeßkostenhilfe begehrt wird, - wie hier - zu Lasten des Rechtsmittelführers bereits negativ abgeschlossen worden ist (so etwa OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.6.1990 - 22 L 32/89 -, JurBüro 1990, Sp. 1315(11317) u. Senat, Beschl. v. 17.9,1992 - 12 0 4692/92 -).
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